AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma STEINWOLF NatursteinLösungen Inh. Friedrich Aly
(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Natursteinarbeiten)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen über meine Lieferungen und Leistungen sind Bestandteil der abzuschließenden Einzelverträge. Zu der Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer bzw. Kunden bedarf es meiner ausdrücklichen schriftlichen Annahme. Erfolgt eine sol- che, hat dies jedoch nur Wirkung auf das betreffende Einzelgeschäft. Alle mündlichen, telefonischen Vertragserklärungen meiner Vertreter und die von diesen getroffen Vereinbarungen, sowie entgegengenommene Auf- träge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner Schriftlichen Bestätigung. Den Einkaufsbedingungen des Käufers/Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten mich auch dann nicht, wenn ich nicht nochmals bei Vertragsabschluss widerspreche. Nach Auftragsannahme bekannt werdende Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftrag- gebers herabsetzen, berechtigen mich nach Wahl Sicherstellung zu ver- langen oderzum Rücktritt.hen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

II. ANGEBOTE

Die Angebote erfolgen auf Grund der zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen, Zeichnungen, Maßangaben etc., ändern sich die Kalkula- tionsunterlagen oder deren Voraussetzungen, so ändern sich auch die Angebotspreise. An die angebdtenen Preise und die im Angebot genann- ten Lieferfristen halte ich mich bis zu 14 Tage nach Abgabe des Angebotes gebunden. Femer gelten bei Übernahme, Ausführung und Abrechnung von Aufträgen die zu Zeit des Vertragsabschluß geltenden Bestimmungen der VOB.

III. PREISE

Die Preisfestsetzung erfolgt auf Grund der endgültigen und vollständigen Unterlagen, Zeichnungen und Maßangaben. Werden später Änderungen der Angebotsgrundlagen erwünscht oder notwendig oder verändem sich notwendige Maße, Anzahl oder Gewicht, so behalte ich mir eine entsprechende Änderung des Preises vor. Es sind stets die Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist. Meine Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ohne Verpackung ab Werkstatt.

IV. VERPACKUNG

Für Verpackungen bzw. Abnutzung werden in jedem Fall 3% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme erfolgt nicht.

V. VERSAND

Grundsätzlich gilt verladen als übernommen. Der Versand erfolgt in jedem Fall auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 4 von Hundert des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verkauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu ver- fügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern

VI. GEFAHRENÜBERGANG UND ENTGEGENNAHME

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstiger versicherbarer Risiken versichert. Mithin erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer.
Versandweg und -mittel sindrnangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Lieferers überlassen. Verzögert sich der Versand infolge von Umstän- den, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Der Besteller hat angelieferte Gegenstände, auch wenn sie Mängel aufweisen, bei Erhaltung seiner Rechte zunächst entgegenzunehmen.

VII. MUSTER, FARBEN, MATERIALBESCHAFFENHEIT

Muster können nur die allgemeiner Farbe und Struktur des Steines zeigen. Für die bei Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen etc., ferner für Naturfehler-Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse usw., kann keine Haftung übernommen werden. Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, berechtigen nicht zu Beanstandungen, Werkstücke unter 0,030 m3, Inhalt werden stets voll mit 0,030 m2, Platten unter 0,25 m2, mit 0,25 m2 in Rechnung gestellt, was auch ohne besondere Abmachung als vereinbart gilt.

VIII. ZAHLUNGEN

Grundsätzlich sind vor Lieferung oder Auftragsbeginn feste Vereinbarungen über die Zahlungsweise zutreffen, Ist einzelvertraglich nichts vereinbart, so sind Zahlungen nach Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten. Bei überschreiten der Frist werden die banküblichen Zin- sen in Anrechnung gebracht. Bei Lieferungen über 5.000 gilt folgendes: 1/3 des Preises ist bei Bestellmg für die Bereitstellung des erforderlichen Rohmateriales, 1/3 bei Anlieferung und die Restzahlung sofort nach Rechnungsstellung zu leisten

IX. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Lieferungen bleiben bis zum Eingang der Zahlungen bzw. Einlösungen gegebener Schecks oder Wechsel Eigentum des Lieferers. Der Besteller verpflichtet sich, von einer Pfändung der Ware oder anderen Zugriffen Dritter auf die Ware dem Lieferer unverzüglich Mitteilung zu machen. Ent- steht dem Lieferer infolge unterbliebener Mitteilung ein Schaden, so haftet hierfür der Besteller. Werden von mir gelieferte Waren bzw. erbrachte Leistungen Bestandteil eines Gebäudes, das einem Dritten gehört, 50 tritt der Besteller (Auftraggeber), ohne dass es einer besonderen Abtretungser- klärung bedarf, die aus der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung oder Verbindung der Ware entstehenden gesetzlichen Forderungen in Höhe meiner Forderungen an mich ab.

X. URHEBERRECHT

Meine Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Werbedrucke sowie die von mir gefertigten Kalkulationsunterlagen dürfen weder nachgebildet werden, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

XI.  GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hildesheim.

XII.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Stand: 2024